Die Krankenversicherung ist als Thema in Deutschland allgegenwärtig. Dabei kann man grundsätzlich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterscheiden. Problematisch wird es dann noch einmal in Sachen Familie. Wenn man verheiratet ist oder das erste Kind erwartet, steht natürlich die Gesundheit der Familie immer an erster Stelle. Je nach Wahl der Krankenversicherung kann man einen großen Einfluss darauf nehmen. Bei der privaten Krankenversicherung der Familie gibt es einige Vorteile, die man genießen kann. Doch was muss man gerade als werdende Eltern darüber wissen?
Gründe für eine private Krankenversicherung
Man hat die Möglichkeit, Babys in der PKV nachversichern zu lassen. Wenn es um die Familie geht, sollten nach Möglichkeit auch Dinge wie Öffnungszeiten keine wichtige Rolle spielen. Dass privat Versicherte bei der Terminvergabe einige Vorteile genießen, dürfte hinlänglich bekannt sein. Das gilt natürlich auch für gewisse Sonderleistungen bei Zähnen oder bei Krankenhausaufenthalten. Einige Krankenversicherungen bieten sogar schon eine App als Dienst an, mit der man dann ganz schnell seine Termine buchen kann. Es gibt dabei viele Sonderfaktoren, die berücksichtigt werden können, die aber nicht unbedingt Pflicht sind. Dazu gehört z.B. die Chefarztbehandlung. Wenn man diese Option gewählt hat, steht einem bei einem Krankenhausbesuch auch die Behandlung durch den Chefarzt zu. Gleiches gilt auch dann, wenn man sich für einen Aufenthalt z.B. stets ein Einzelzimmer gesichert hat.
Gibt es Verdienstgrenzen?
Familienversicherte dürfen nicht unendlich viel verdienen, da sie sich sonst selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern müssen. Das gilt nicht nur für Kinder, sondern auch dann, wenn der Partner mitversichert ist. Die Grenze für das Einkommen liegt hier monatlich bei rund 470 Euro. Das gesamte Einkommen kann auch etwas höher sein, wenn z.B. Werbungskosten weiter abgesetzt werden können.
Was ist mit Ehepartnern?
Wenn man privat versichert ist, kann es gut sein, dass man auch seinen Ehepartner mitversichern kann. Das ist allerdings nur möglich, wenn dieser erwerbslos ist oder ein nur sehr geringes Einkommen hat. Bei Kindern ist es ebenfalls möglich, allerdings wird hier auch für jedes Mitglied der Familie ein eigener Vertrag aufgesetzt und abgeschlossen. Wenn der Ehepartner privat versichert und gleichzeitig auch verbeamtet ist, hat man selbst einen Beihilfeanspruch, auch wenn die jährlichen Einkommensgrenzen überschritten werden. Bei Beamten liegen die Grenzen zwischen 9.744 und 20.450 Euro pro Jahr. Bei einer Familie ist ebenfalls die Einkommenssituation entscheidend. Wenn beide Partner ein Einkommen haben und das Jahresgehalt über 64.350 Euro liegt, würde man bei einer gesetzlichen Versicherung den Höchstsatz von 916,70 Euro zahlen. Wenn man sich privat versichert, kann man hier schon deutlich mehr sparen. Mit zwei Kindern kann es sich ebenfalls lohnen, denn pro Mitglied werden auch gesonderte Beiträge fällig. Wenn man mehrere Kinder hat, lohnt es sich immer die Beiträge der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung miteinander zu vergleichen. Im Internet gibt es dazu einige Seiten, die Kalkulatoren anbieten, mit denen man zumindest grob die anstehenden Beiträge planen kann. Grundsätzlich ist immer dazu zu raten, dass man sich vor dem Abschluss eines Vertrages gründlich über die Rahmenbedingungen informiert. Nur dadurch kann man vermeiden, am Ende das schlechtere Angebot zu wählen.
Beitragsbild: © bigstock.com/Utlanov