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Was es beim Kauf eines Kindersitzes zu beachten gilt

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webtipp_ts_5 Was manch Erwachsener noch von unvergessenen wie längst vergangenen Ferienreisen lebhaft in Erinnerung haben dürfte, ist heute – zum Glück – für verantwortungsvolle Eltern schier undenkbar: Kinder, die ohne in einem passenden Kindersitz gesichert zu sein auf der Rücksitzbank oder auf dem Beifahrersitz des Autos unterwegs sind.

Egal, ob es sich um die Kurzstrecke zum nächsten Supermarkt, den Familienausflug am Wochenende oder die Sommerreise in den sonnigen Süden handelt: Aus gutem Grund darf ein Kind niemals ungesichert mitfahren. Kindersitze können im Falle eines Verkehrsunfalls schlimmere Verletzungen verhindern und sich sogar als echte Lebensretter erweisen!

Gerade beim ersten Kind scheint der Kauf eines Kindersitzes jedoch eine Wissenschaft für sich zu sein: So viele Marken, so viele verschiedene Modelle – und was bedeuten eigentlich diese Zahlen von 0 bis III?

Hier die Antworten, die hoffentlich Licht ins Dunkel bringen werden und Eltern bei der Suche nach der richtigen Babyschale hilfreich sind:

– Ab welchem Alter gilt die Pflicht, Kinder nur in geeigneten Kindersitzen mitfahren zu lassen?

Vom ersten Lebenstag beziehungsweise von seiner ersten Fahrt an darf ein Kind ausschließlich im Kindersitz transportiert werden!

Die Babyschale sollte daher unbedingt zur Grundausstattung für den sich ankündigenden Nachwuchs gehören, damit das Baby nach seiner Geburt sicher im Auto vom Krankenhaus nach Hause chauffiert werden kann.

Erst ab seinem 12. Geburtstag – oder bereits vorher ab einer Körpergröße von 1,50 Metern – darf ein Kind ohne Kindersitz mitfahren.

– Was bedeuten die römischen Zahlen, nach denen Kindersitze gruppiert werden?

Je höher die Zahl, für desto größere, ältere und schwerere Kinder ist der Sitz gemacht:

Für die Allerkleinsten bis etwa zum Ende ihres ersten Lebensjahres gibt es die Babyschalen der Klasse 0+, welche für Kinder bis 13 Kilogramm Körpergewicht zulässig sind und im Auto so zu befestigen sind, dass das Baby entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist.

Sitze der folgenden Klasse I (9 bis 18 Kilogramm Körpergewicht) werden üblicherweise bis ins Kindergartenalter genutzt.

Dann – etwa um den vierten Geburtstag herum – ist die Zeit reif für einen Sitz der Klasse II (15 bis 25 Kilogramm Körpergewicht des Kindes), wobei es auch Sitze gibt, die die Klasse II und Klasse III (22 bis 36 Kilogramm Körpergewicht) vereinen und so viele Jahre lang bis zum Ende des bereits erwähnten „Kindersitzalters“ genutzt werden können.

Mehr zu den einzelnen Gruppen von Kindersitzen ist ausführlich hier im Blog zu finden.

– Wo finde ich den optimalen Kindersitz für mein Kind?

Natürlich findet man in einem Onlineshop in der Regel alle Eckdaten und Informationen aufgeführt, die für ein Produkt relevant sind, zusammen mit aussagekräftigen Bildern, oft auch Testberichten bzw. -ergebnissen und mehr.

Hat man dort seinen Favoriten gefunden, laden Preisvergleiche zwischen verschiedenen Shops dazu ein, sich auf Schnäppchenjagd zu begeben, denn bei der heutzutage in der Tat recht kostspieligen Anschaffung eines neuen Kindersitzes lässt sich durch intensiven Vergleich mitunter viel bares Geld sparen.

Viele gute Gründe sprechen jedoch dafür, sich für den Kauf eines Kindersitzes – üblicherweise kauft man im Laufe der Kindheit von Sohn oder Tochter drei, vier Kindersitze, so dass es sich de facto um eine sehr seltene Anschaffung handelt – Zeit und Ruhe zu gönnen und den Weg ins Fachgeschäft zu wählen.

Einen umfassenden Eindruck vom Produkt zu gewinnen, es anzufassen, die verschiedenen Funktionen ausprobieren, die Handhabung zu testen und zwischen mehreren Modellen unter verschiedensten Gesichtspunkten direkt abzuwägen ist beim Onlinekauf schließlich ebenso wenig möglich wie in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle offenen Fragen umgehend klären zu können.

Die perfekte Kombination aus beidem ist in diesem Fall natürlich ein Fachhändler wie beispielsweise babycenterschweiz.ch, der vor Ort in seinem Ladengeschäft kompetente und persönliche Beratung bietet und es dank eines zugehörigen Onlineshops zusätzlich ermöglicht, sind bereits vorab zu Hause einen Überblick über das Angebot zu verschaffen.

Geben Sie Ihrem schon älteren Kind dann im Geschäft die Möglichkeit, nicht nur in Designfragen (Farbwahl!) mit zu entscheiden, sondern vor allem auch zum Probesitzen auf unterschiedlichen Modellen. Idealerweise ermöglicht der Fachhändler sogar den probeweisen Einbau des potentiellen neuen Sitzes im eigenen Auto.

So lässt sich am einfachsten zweifelsfrei feststellen, wie kniffelig oder mühelos die Handgriffe zum Einbau, Ausbau und Einstellen der gewünschten Sitzposition gelingen, wie viel „Luft“ dem Kind auf dem Sitz sitzend nach oben bleibt und ob auch mehrere Sitze unkompliziert nebeneinander auf der Rückbank Platz finden.

– Worauf sollte man achten, wenn ein gebrauchter Kindersitz in Frage kommt?

Wenn es um Gegenstände geht, die die Sicherheit des Kindes betreffen, ist man mit einem Neukauf natürlich immer auf der sicheren Seite. Dennoch kann vor allem der recht hohe Anschaffungspreis eines neuen Marken-Kindersitzes dafür sprechen, mit einem gebrauchten Modell zu liebäugeln.

Kann man sich prinzipiell mit einem guten Gefühl im Bauch mit einem gebrauchten Kindersitz anfreunden (kann man dies nicht, sollte man von Anfang an Abstand vom Gebrauchtkauf nehmen, denn ein ungutes Gefühl wird später immer mitfahren!), sollte dieser genauestens vor dem Kauf unter die Lupe genommen werden und idealerweise aus dem Besitz von vertrauenswürdigen Freunden stammen, die einem einen Unfall oder ähnliches nicht verschweigen würden!

Mit großer Vorsicht genossen werden sollten hingegen Sitze, deren „Lebenslauf“ und Vorbesitzer man nicht kennt, denn es ist einem Kindersitz nicht unbedingt anzusehen, wie viel dieser bereits „einstecken“ musste. Auch ohne sichtbare Spuren davon getragen zu haben, kann ein Sitz beispielsweise bei einem Unfall so sehr in Mitleidenschaft gezogen worden sein, dass er nicht weiter verwendet werden sollte.

Natürlich gilt: Entdecken Sie sichtbare Veränderungen am Kunststoff (wie Verformungen, abgebrochene Stellen oder Risse) oder Abnutzungserscheinungen an sicherheitsrelevanten Teilen (an Gurten, am Gurtschloss oder anderen Befestigungsvorrichtungen beispielsweise), sehen Sie von einem Kauf unbedingt ab!

Übliche Gebrauchsspuren am Stoff (wie dünn gewordene oder ausgeblichene Stellen im Bezug oder Spuren hartnäckiger Flecken) lassen sich im Alltag jedoch kaum vermeiden.

Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor dem Kauf, ob Gurtpolster und Sitzbezüge als Original-Ersatzteile vom Hersteller erhältlich sind, die einen ansonsten rundum intakten Sitz in neuem Glanz erstrahlen lassen können.

Existiert bei Bekannten oder innerhalb der Familie noch ein guterhaltener Sitz, der eventuell weiter genutzt werden kann, ist vor Benutzung unbedingt darauf zu beachten, dass seit April 2008 nur noch Kindersitze zulässig sind, die den Anforderungen des Prüfsiegels „ECE R 44/03“ oder „ECE R44/04“ entsprechen oder die nach der neuen i-size Norm (ECE-R 129) zugelassen sind!

Idealerweise ist außerdem die Original-Gebrauchsanleitung zum Sitz noch vorhanden oder diese lässt sich alternativ auf den Internetseiten des Herstellers finden und ausdrucken.

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