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Hilfe bei Sorgerechtsstreitigkeiten und Kindesentzug

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Die Möglichkeit, beide Elternteile gleichberechtigt zu erleben, soll für jedes Kind vorhanden sein. Jedoch wird beinahe jede zweite Ehe in Deutschland geschieden und rund 170.000 Kinder sind jährlich deshalb betroffen. Zwar wird das Sorgerecht nach der Trennung oftmals beiden Elternteilen zugesprochen, es allerdings auch praktisch gleichberechtigt anzuwenden wird im Alltag zur Herausforderung. In 90 Prozent der Fälle lebt das Kind bei der Mutter. Kommt es nun zur Streitfrage um das Sorgerecht, stehen die Chancen für Väter ungünstig. Was soll man also tun, wenn es zum Rechtsstreit kommt?

Entscheidet das Familiengericht über die elterliche Sorge der Kinder, so werden oftmals die Mütter bevorzugt. In zwei Drittel der Fälle wurde das alleinige Sorgerecht auf sie übertragen. Nur in 6 Prozent der Verfahren erhielt der Vater den Zuspruch. Das Familienmodell, in welchem die Mutter alleine für die Kinder zuständig ist, scheint in Deutschland nach wie vor weit verbreitet. Das Gericht prüft zunächst immer, ob nicht ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl am ehesten zugute kommt. Sollten jedoch ernsthafte Zweifel an der Eignung eines Elternteils zur Erziehung und Betreuung des Nachwuchses bestehen, wachsen die Erfolgsaussichten für den Antrag.

Was kann man tun?

Kommt es zu Sorgerechtsstreitigkeiten, heißt es in erster Regel: Ruhe bewahren. Nichts ist schlimmer, als den Prozess in eine Schlammschlacht ausarten zu lassen. Der Rechtsfall sollte auf einer sachlichen Ebene stattfinden ohne gegenseitige Angriffe. SorgerechtsstreitMöchte man sichergehen, dass die Ämter und Gerichte nicht an traditionellen Auffassungen und Vorstellungen festhalten, kann man sich hier professionelle Hilfe holen. Viele Verbände bieten sich als Anlaufstelle für alleinerziehende Elternteile an, einige auch spezialisiert auf die Probleme, vor denen Väter stehen. Oder sie beraten bei grenzüberschreitenden Konflikten. Dass auch Handlungen wie ein übereilter Umzug dem anderen Ehepartner beim Sorgerecht in die Karten spielt, erklärt sich daran, wonach sich die Gerichte bei ihrer Urteilsfindung orientieren.

Wonach entscheiden die Richter?

Bei der Prüfung, bei welchem Elternteil das Kind am besten aufgehoben ist, richten sich die Zuständigen nach fünf Punkten. Wer einen Rechtsstreit fürchtet, sollte diese Faktoren beachten.

  • Der Wille des Kindes: Bei welchem Elternteil möchte das Kind bleiben? Wenn es älter als 14 Jahre ist, darf das Gericht keine Entscheidung gegen seinen Willen treffen.
  • Förderungsprinzip: Wer ist besser geeignet, das Kind zu erziehen? Der Elternteil muss seiner Betreuungsaufgabe gerecht werden und dem Kind die Möglichkeit bieten, sich entfalten zu können.
  • Kontinuitätsprinzip: Besteht eine Gleichmäßigkeit und Stabilität in den Erziehungsverhältnissen? Hierbei muss hinterfragt werden, wie intensiv sich welcher Ehepartner in der Ehe um das Kind gesorgt hat. Aber auch Faktoren wie der bisherige Wohnort, Schule und der Freundeskreis werden berücksichtig.
  • Bindung: Zu welchem Elternteil hat das Kind eine engere Beziehung? Auch die Bindung zu den Geschwistern und weiteren Bezugspersonen spielt eine Rolle.
  • Zeitprinzip: Welcher Elternteil hat wie viel Zeit? Wer eine Vollerwerbstätigkeit ausübt, hat meistens weniger Zeit, sich um das Kind zu kümmern.

Ein besonderer Fall: Kindesentzug

Bei konfliktreichen Trennungen ist nicht selten Kindesentzug im Spiel. Wenn ein Elternteil, ob mit oder ohne Sorgerecht, das gemeinsame Kind dem anderen entzieht oder vorenthält, ist dies ein Vergehen. Die Gründe für Kindesentzug sind vielfältig und reichen von einer Meidung des ehemaligen Partners hin zu einer Machtdemonstration. Sowohl Väter als auch Mütter sind hier die Täter. Ihr Vergehen wird oftmals jedoch anders gewertet. So werden Männer eher kriminalisiert, während Frauen, die mit ihrem Kind wegziehen, von involvierten Ämtern oftmals toleriert oder unterstützt werden. Kindesentzug ist ein Antragsdelikt. Das Umgangsrecht, umgangssprachlich auch Besuchsrecht, ist fester Bestandteil in der Erziehung eines Kindes: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Wenn dies nicht gewährleistet wird, muss vom betroffenen Elternteil eine Strafverfolgung eingeleitet werden. Innerhalb von drei Monaten, nach der Kenntnisnahme der Tat, muss bei der zuständigen Polizeidienststelle eine Strafanzeige und ein Strafantrag gestellt werden.

© Pixland/Thinkstock

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