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U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche

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Die Gesundheit des Kindes und seine Entwicklung ist für Eltern der wohl wichtigste Faktor. Obwohl scheinbar alles normal verläuft, können Entwicklungsverzögerungen auftreten oder auch Erkrankungen, die nur ein Kinderarzt erkennen kann. Schon direkt nach der Geburt erhält die Mutter ein gelbes Untersuchungsheft, das sogenannte U-Heft, ausgehändigt. Es begleitet Mutter und Kind während der Kindheit bis in die Jugend. Das Untersuchungsheft dient als Nachweis dafür, dass die Vorsorgeuntersuchungen ordnungsgemäß beim Kinderarzt durchgeführt wurden.

Was sind U-Untersuchungen?

Mütter und Väter erhalten die wichtigsten Informationen rund um die Vorsorge während der Kindheit bereits im Krankenhaus und trotzdem gibt es immer noch jede Menge offener Fragen. Auf ihrer Website hat die familienfreundliche Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER alle U-Untersuchungen im Detail aufgeführt und informiert ausführlich über die notwendige Vorsorge für Kinder und Jugendliche.

Aber was ist nun dieses „U“ und was steckt dahinter? Das Ziel der U-Untersuchungen ist es, Krankheiten und Störungen bei der Kindesentwicklung rechtzeitig zu erkennen und sie behandeln zu können. Durchgeführt wird die erste U-Untersuchung bereits im Krankenhaus, die Folgeuntersuchungen werden dann vom ausgewählten Kinderarzt vorgenommen. Das „U“ selbst steht übrigens für „Untersuchungen“ und macht sprachlich nur in Bezug auf die Abfolge der Untersuchungen Sinn.

Es handelt sich um Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Erkrankungen geeignet sind. Angefangen von körperlichen Entwicklungsstörungen, bis hin zu Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern, können viele Erkrankungen besser behandelt werden, wenn sie rechtzeitig erkannt wurden.

Sind U-Untersuchungen Pflicht?

Seit dem Jahr 2008 sind in einigen Bundesländern, darunter auch Hessen, die U-Untersuchungen (U1 – U9) bei Kindern Pflicht. Neben Hessen haben auch Baden-Württemberg und Bayern diese Pflicht eingeführt. Wenn in Bayern ein Kind zur KITA oder Schule angemeldet wird, müssen die Eltern die Durchführungen der U-Untersuchungen durch Vorlage des gelben Untersuchungsheftes dokumentieren.

In allen anderen Bundesländern gibt es bis jetzt keine Verpflichtung zur U-Untersuchung. Für Eltern wird allerdings ein schriftlicher Einladungsbrief formuliert, wenn Kinder nicht zu den Untersuchungen gebracht werden. Das Vernachlässigen der Früherkennung kann für den Nachwuchs erhebliche Folgen haben, umso wichtiger ist es, dass unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht alle Untersuchungen ernst und zeitgerecht wahrgenommen werden.

Wichtiger Hinweis: Wenn Eltern nicht auf die Einladung der Bundesländer reagieren, erfolgt seitens des jeweiligen Kinderarztes eine Meldung ans Jugend- und Gesundheitsamt, zum Schutz des Kindes.

Die Kosten für die U-Untersuchung

Die Teilnahme an den U-Untersuchungen ist für Eltern und Kinder kostenlos, sofern die korrekten Zeitspannen eingehalten werden. Wenn das Kind jedoch zu spät zur U-Untersuchung gebracht wird, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern. Im Einzelfall wird jedoch individuell entschieden.

Viel wichtiger als die Kosten sind aber die gesundheitlichen Nachteile fürs Kind. Kleinere Kinder sind häufiger einmal krank und während eine harmlose Erkältung sogar positiv für die Stärkung des Immunsystems sein kann, ist eine übersehene Entwicklungsstörung fatal.

Den jeweiligen Termin für die U-Untersuchung können Eltern bei ihrem Kinderarzt vereinbaren. Die U1 findet in der Regel direkt nach der Geburt im Krankenhaus statt, ab der U2 sind es niedergelassene Praxen, die die Behandlung durchführen. Sofern es im Rahmen einer Untersuchung zu Auffälligkeiten kommt, kann direkt ein Facharzt hinzugezogen werden.

Wann finden die U-Untersuchungen statt?

Die folgende Liste gibt einen ersten Eindruck darüber, in welchem Zeitraum die U-Untersuchungen beim Kind stattfinden müssen:

  • Die U1 findet direkt nach der Geburt statt.
  • Die U2 findet zwischen dem 3 und 10 Lebenstag statt.
  • Die U3 ist für die 4. bis 5. Lebenswoche geplant.
  • Die U4 ist zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat angedacht.
  • Die U5 wird zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat durchgeführt.
  • Die U6 findet zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat statt.
  • Die U7 wird zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat durchgeführt.
  • Die U7A findet zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat statt.
  • Die U8 wird zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat durchgeführt.
  • Die U9 findet zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat statt.

Idealerweise machen Eltern den Termin für die nächste U-Untersuchung schon bei der vorherigen Untersuchung aus, um garantiert keinen Termin zu verpassen. Es lohnt sich, schon vor der Geburt des Kindes einen guten Kinderarzt zu finden, der Eltern im stressigen Alltag auch einmal erinnert, wenn eine U-Untersuchung versäumt wurde.

Fazit: Die U-Untersuchung ist nötig und hilfreich

Für junge Eltern gibt es viel zu lernen. Die nötigen Impfungen, ständige Besuche beim Kinderarzt – anfangs verbringen viele Mütter und Väter viel Zeit beim Kinderarzt. Der kleine Schatz ist erkältet, er hat Schwierigkeiten beim Zahnen und die erste Kinderkrankheit klopft an die Tür. All das kann stressig sein, doch auf die U-Untersuchungen zu verzichten ist keine Lösung. Auch die Zeiträume sind von hoher Wichtigkeit, denn diese wurden intelligent gewählt, da während dieser Phasen der Entwicklung Probleme und Störungen am schnellsten erkannt werden können. Idealerweise ist das Kind bei jeder U-Untersuchung kerngesund, doch wenn es zu Entwicklungsstörungen kommt, sind die Untersuchungen ein Segen, da sie für rechtzeitige Hilfe und in vielen Fällen für eine funktionierende Therapie sorgen können.

Bildquelle: © bigstock.com/ luckyraccoon; © bigstock.com/HannaKuprevich

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