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Geburtstag außer Haus? Das müssen Eltern kleiner Gäste wissen!

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Kindergeburtstag? Das kann heutzutage nun wirklich alles sein!

Die klassische Feier daheim. Ganz gemütlich mit Kuchen am Nachmittag, Pommes am Abend und Spielen zwischendurch. Aber auch die Wissensrallye durch den Zoo mit einem Quizfragebogen in der Hand. Der sommerliche Ausflug an den Badesee samt allem fürs Picknick im Gepäck. Oder angeleitetes „Teambildung“ im Hochseilgarten. Natürlich gibt es dazu reichlich wetterfeste Alternativen. Doch bei allen darf ein ungebetener Gast auf gar keinen Fall mit am Start sein! Langeweile!

Ob Lasertag oder Schwimmparadies mit künstlichen Wellen. Ob Trampolinhalle, Schlittschuhbahn oder Indoorspielplatz. Kinder lieben solche kleinen Abenteuer im Alltag! Dort locken Abwechslung vom Gewohnten und jede Menge!
Das schweißt Freunde zusammen. Und gehört zu den Kindheitserinnerungen, die lange im Gedächtnis bleiben.

Keine Frage also, dass Kinder stets jubilieren, wenn ein Freund zum Geburtstag der nicht-alltäglichen Art lädt. (Was umgekehrt bitte nicht misszuverstehen ist! Der gute alte Kindergeburtstag erfreut sich ebenso natürlich noch großer Beliebtheit! Zu Recht! Stellt er heutzutage mitunter gar eine erfreulich beschauliche Alternative zwischen actiongeladenen Feiern dar!

Einen Kindergeburtstag außer Haus gilt es sorgfältig zu planen

Für die Eltern des Geburtstagskindes gilt es im Vorfeld eines Kindergeburtstags immer allerlei zu organisieren. Viel, wenn der Geburtstag daheim stattfinden. Noch mehr, wenn das eigene Kind außer Haus feiert.

Einen Geburtstag andernorts kann man eben nicht unbedingt am Wunschtermin feiern. Er kann eine Mindestteilnehmerzahl an Kindern erfordern. Das Kleingedruckte des Veranstalters will sorgsam gelesen sein, um später keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Und bei mehreren Angeboten kann es es sich durchaus rechnen, zwischen denen unterschiedlicher Anbieter abzuwägen. Bei dem einen ist die Anfahrtsstrecke vielleicht kürzer. Der Preis fürs Gesamtpaket inklusive Kuchen, Getränke, warme Speisen dafür aber womöglich höher.

Was man bei aller Planung zudem keineswegs vergessen sollte?
Die Eltern der kleinen Gäste rechtzeitig und detailliert über Ort, Zeit, Ablauf und Besonderheiten der Feier ins Bild zu setzen! So erspart man diesen – und sich selbst – Rückfragen oder gar unschöne Missverständnisse.

Lassen Sie die Eltern der mitfeiernden Kinder daher nicht im Unklaren und erwähnen Sie auf der Einladung Folgendes explizit.

1. Wann müssen die Kinder spätestens am Treffpunkt sein? Und wann endet die Feier?

2. Wo genau findet der Geburtstag statt?

Auch wenn die meisten Eltern das Schwimmbad oder die Lasertag-Halle kennen dürften. Eine genaue Adresse (zur Eingabe ins Navi) wird niemals schaden.

3. Wie sind Hin- und Rückfahrt geregelt?

Sie haben mehrere Autos – oder können eins leihen? Und fahren die Kinder damit selbst zum Ort des Geschehens? Dann erwähnen Sie unbedingt, falls jedes Kind eine Sitzerhöhung fürs Auto mitbringen soll. Sie nutzen öffentliche Verkehrsmittel, um zum Kino zu gelangen? Wenn ein Kind ohnehin ein Busticket für Schule und Freizeit hat, darf es dies doch gerne mitbringen! Jeder muss Bringen und Abholen des Kindes selbst organisieren? Dann lassen Sie niemandem im Unklaren, welches außer dem eigenen Kind noch eingeladen ist. So lassen sich rechtzeitig Fahrgemeinschaften organisieren.

4. Was müssen die kleinen Gäste ansonsten mitbringen?

Alle Eltern werden dankbar sein für eine kleine diesbezügliche Checkliste, die diesbezüglich keine Fragen offenlässt.

Ihr Kind feiert in der Trampolinhalle? Dann kann es bares Geld sparen, wenn jedes Kind eigene Stoppersocken oder anderes erlaubtes Schuhwerk mitbringt. Sie gönnen Ihrem Geburtstagskind einige Runden Lasertag? Das macht noch mehr Spaß, wenn alle Kinder dunkel gekleidet sind. Ihr Kind feiert im Hochseilgarten, auf dem Fußballplatz, im Schwimmbad, im Tierpark? Und geplante Outdoor-Aktivitäten finden bei jedem Wetter statt? Schreiben Sie detailliert auf, was jeder einzelne an Kleidung, Ausrüstung, Sonstigem dafür enötigt. Zum Beispiel Helm, geeignete Schuhe, Schwimmsachen oder Regensachen. Sie planen einen Übernachtungsgeburtstag drinnen oder im Zelt? Vermerken Sie auf der Einladung, falls jedes Kind außer Schlafanzug und Zahnbürste auch Isomatte, Schlafsack, Kissen o.ä. mitbringen soll.

5. Ist ein Einverständnis der jeweiligen Eltern erforderlich?

Bei manchem Vergnügen müssen Eltern im Vorfeld unterschreiben, dass sie mit der Teilnahme ihres Kindes daran einverstanden sind. Aber auch, dass sie beispielsweise die Hallenordnung zur Kenntnis genommen und mit ihrem Kind besprochen haben. In aller Regel gibt es einen entsprechenden Vordruck zum Herunterladen auf den Internetseiten des Betreibers. Noch einfacher machen Sie es als Gastgeber-Eltern anderen natürlich, wenn Sie diese den Einladungen für die Kinder beilegen.

6. Und zu guter Letzt? Die Frage nach dem Geschenk!

Jedes Kind, das zu einem Geburtstag eingeladen ist, möchte selbstredend ein tolles Geschenk mitbringen. Doch nicht immer fällt es Gastgeber-Eltern leicht, passende Ideen zu liefern. Hat Ihr Kind einen großen Wunsch? Und freut sich dafür über einen kleinen finanziellen Beitrag jedes einzelnen? Oder ist es derzeit wunschlos glücklich, kauft in diesem Kaufhaus oder jenem Elektronikmarkt aber immer wieder gerne ein?

Dann ist es nicht unverschämt, solche Ideen mit auf die Einladung zu schreiben! Im Gegenteil: Eltern eingeladener Kinder werden froh sein, nicht selbst ein Gemeinschaftsgeschenk organisieren zu müssen. Sie werden sich freuen, wenn sie nicht selbst kreativ werden oder in der Stadt nach etwas Passendem suchen müssen! Und Fehlkäufe schließt man so ebenfalls sicher aus.

Fehlen wichtige Fragen in der obigen Liste? Dann freuen wir uns wie immer über hilfreiche Hinweise mittels unserer Kommentarfunktion!

Bildquelle: © bigstock.com/ LightField Studios

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